Hygiene Maßnahmen Tanzschule Hoffmann & Co.:
- Der Tanzunterricht wird von professionell ausgebildeten Tanzlehrenden
durchgeführt, die in den Hygienevorschriften geschult sind.
- Desinfektionsspender sind vorhanden
- Der Ein/- und Auslass der Gäste kann getrennt geregelt werden.
- Für genügend Frischluft, auch während des Unterrichts ist gesorgt.
- Die Sanitärbereiche werden ständig kontrolliert, mehrfach gesäubert und desinfiziert.
- Oberflächen in den Sälen und im Zugangsbereich werden mehrmals täglich desinfiziert.
- Durch entsprechende Kennzeichnungen wird der geforderte Mindestabstand der
Tanzenden sichergestellt.
- Die Kurse können zeitversetzt stattfinden. Dies schließt die Zusammenkunft mehrerer Personen gleichzeitig aus.
- Beim Paartanzunterricht im Erwachsenenbereich werden Personen
unterrichtet, die aus derselben Haus-, Hygienegemeinschaft kommen. Dies wird auf einem Formular schriftlich bestätigt.
- Infektionsketten können durch Kursanwesenheitslisten lückenlos nachvollzogen werden.
- Das Tragen von Masken/Visieren ist auch im Unterricht möglich.
Hygienekonzept-Corona für ADTV-Tanzschulen
INHALT
- Persönliche Hygiene
- Raumhygiene
- Hygiene im Sanitärbereich
- Wegeführung
- Meldepflicht
- Allgemeines
VORBEMERKUNG
Alle Tanzschulen verfügen über einen Hygieneplan-Corona, in dem die wichtigsten
Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches
Umfeld zur Gesundheit der Kursteilnehmenden und alle weitere Beteiligten beizutragen.
Der vorliegende Hygieneplan-Corona dient somit Tanzlehrenden und Tanzschülerinnen
und Tanzschülern als Grundlage zu einem reibungslosen Unterricht. Die Tanzlehrenden
gehen dabei mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die
Tanzschülerinnen und Tanzschüler die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen.
Alle Beschäftigten der Tanzschulen, sowie alle weiteren dort arbeitenden Personen sind
darüber hinaus gehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw.
des Robert Koch-Instituts zu beachten.
Über die Hygienemaßnahmen sind das Personal, die Tanzschülerinnen und Tanzschüler
und die Erziehungsberechtigten auf jeweils geeignete Weise zu unterrichten.
- PERSÖNLICHE HYGIENE:
Das neuartige Corona Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der
Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die
Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit
Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden,
eine Übertragung möglich.
Wichtigste Maßnahmen zur persönlichen Hygiene
- Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust
Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu
Hause bleiben.
- Mindestens 1,50 m Abstand halten
- Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren,
d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
- Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
Folgende Areale sollten besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen
täglich gereinigt werden:
- Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff
der Türen,
- Lichtschalter,
- Tische, Stühle, Telefone, Kopierer
- und alle weiteren Griffbereiche, wie z.B. Computermäuse und Tastaturen.
- HYGIENE IM SANITÄRBEREICH
In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und
Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Die entsprechenden
Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Toilettenpapier sind vorzuhalten.
Damit sich nicht zu viele Tanzschülerinnen und Tanzschüler zeitgleich in den
Sanitärräumen aufhalten, muss evtl. in einer Kurspause eine Eingangskontrolle
durchgeführt werden. Am Eingang der Toiletten muss durch gut sichtbaren Aushang
darauf hingewiesen werden, dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne
Personen (Zahl in Abhängigkeit von der Größe des Sanitärbereichs) aufhalten dürfen.
Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen. Bei
Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der
Kontamination mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine
prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind
Arbeitsgummihandschuhe zu tragen. Wickelauflagen sind unmittelbar nach Nutzung zu
desinfizieren.
- WEGEFÜHRUNG
Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Tanzschülerinnen und Tanzschüler in die
Tanzsäle gelangen. Die Tanzschulen sind aufgefordert, ein jeweils den spezifischen
räumlichen Gegebenheiten angepasstes Konzept zur Wegeführung zu entwickeln. Für
räumliche Trennungen kann dies z.B. durch Abstandsmarkierungen auf dem Boden oder
den Wänden erfolgen.
- MELDEPFLICHT
Aufgrund der Corona Virus-Meldepflichtverordnung des Infektionsschutzgesetzes ist
sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in
Tanzschule dem Gesundheitsamt zu melden.
- ALLGEMEINES
Der vorliegende „Hygieneplan-Corona für die Tanzschule in Nordenham“ wird zeitgleich dem zuständigen Gesundheitsamt zur Kenntnis gegeben.